Praktische Führerscheinprüfung

15
Feb

Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis

Das Ablegen der praktischen Führerscheinprüfung ist in den meisten Fällen Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, ausgenommen sind der Führerschein der Klasse L und die Mofa- Prüfbescheinigung, die nur theoretisch abgelegt werden. Die Mofa- Prüfbescheinigung gilt allerdings auch nicht als Führerschein.
Die praktische Führerscheinprüfung kann frühestens einen Monat bevor das nötige Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse erreicht wird, abgelegt werden und zusätzlich muss vom Fahrschüler die theoretische Prüfung zuvor bestanden worden sein.

Praktische FührerscheinprüfungIn erster Linie soll der Fahrschüler in der praktischen Führerscheinprüfung zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug der jeweiligen Klasse im Straßenverkehr sicher und umweltschonend führen kann. Für die Bus- Klassen D1, D1E, D und DE wird des Weiteren noch ein erhöhtes Maß an Fahrfertigkeit vom Führerscheinanwärter gefordert. Je nach angestrebter Fahrerlaubnisklasse setzt sich die Prüfung aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu gehört die Fahrvorbereitung, die Abfahrtkontrolle, Fertigkeiten bei dem Verbinden und Trennen von Anhängern, Grundfahraufgaben und die abschließende Prüfungsfahrt. Mehr Informationen zum genauen Ablauf einer praktischen Führerscheinprüfung können der Fahrerlaubnisverordnung (Abkürzung: FeV) und der Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinie) entnommen werden.

Die Fahrschüler werden in der Regel von ihren Fahrlehrern auf die spezielle Prüfungsbedingungen in der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vorbereitet und falls die Prüfung trotzdem nicht bestanden wurde, erhält der Führerscheinanwärter vom Fahrprüfer ein Prüfprotokoll, auf dem die gemachten Fehler markiert sind und erläutert werden.