Führerschein verloren – was tun?

12
Feb

Der Führerschein ist ein sehr wichtiges Dokument und man sollte dies immer im Auge behalten, da dies bei Verlust mit einigem Aufwand und Unkosten verbunden ist. Bevor man sich dran macht den Nachweis zum Fahren neu zu beantragen, muss man sich die Frage stellen, ob der Führerschein weg ist oder ob dieser geklaut wurde. Hiervon hängen dann Aufwand und Kosten ab, wobei sich beide Posten verringern, wenn der Führerschein geklaut und nicht abhanden gekommen ist.

Führerschein abhanden gekommen: So funktioniert die Neubeantragung

Wenn der Führerschein abhanden gekommen ist, dann kostet dies viel Aufwand und Geld. In jedem Fall sollte man sich sofort um einen Ersatz für den verschwundenen Führerschein kümmern, denn bei einer polizeilichen Kontrolle im Straßenverkehr ist im Normalfall eine Verwarnung fällig bzw. ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro (ist in jedem Bundesland anders). Sobald man den Verlust offiziell gemeldet hat, bekommt man einen vorläufigen Führerschein, bis der Ersatz des Orginals postalisch eingetroffen ist. Dies dauert in der Regel zwischen 2-6 Wochen, wobei dies davon abhängt, wie stark die örtliche Führerscheinstelle und die Bundesdruckerei ausgelastet ist.

Für die Abwicklung der Angelegenheit ist die lokale Fahrerlaubnisbehörde zuständig, wobei ein neues Exemplar persönlich und nicht über Telefon oder Mail beantragt werden kann. Um die eigene Identität bestätigen zu können, muss der gültige Pass oder Reisepass vorgezeigt werden, ebenso ein aktuelles, biometrisches Lichtbild – andernfalls können noch weitere Kosten mit dem verlorenen Führerschein verbunden sein. Das biometrische Lichtbild sollte in Hochformat und ohne Rand sein, das einer Größe von 45×35 mm entspricht. Dieses muss ein frontales Abbild zeigen, Kopf oder Augen dürfen niemals verdeckt sein.

Eine Eidesstattliche Versicherung ist bei einem verlorenen Führerschein erforderlich, die man bei einem Notar oder bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben kann. Diese entfällt allerdings, wenn der Führerschein geklaut wurde. Die eidesstattliche Versicherung kann man auch selber schriftlich verfassen und dann mitbringen. Diese muss Angaben wie Information zum Verlust des Dokuments enthalten, die Zusicherung, dass der Führerschein an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgegeben wird, wenn er wieder gefunden werden sollte. Zudem muss die Versicherung die Eid-Formel enthalten „Ich erkläre an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.“

Falls die Führerscheinausgabestelle nicht mehr die gleiche ist, ist auch eine Karteikartenabschrift notwendig. Wenn man den neuen Führerschein abholt, muss man sich ebenso ausweisen können, unter einer unterschriebenen Vollmacht kann auch eine dritte Person den Führerschein abholen kommen.

Kosten bei einem verlorenen Führerschein

Die Kosten belaufen sich bei einem geklauten Führerschein auf 35 Euro, bei einem verlorenen sind sie doppelt so hoch, da die erforderliche Eidesstattliche Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde ebenfalls gut 30 Euro kosten dürfte. Wenn man die Hilfe eines Notares benötigt, dann wird sogar noch mehr Kohle fällig. Wer den Führerschein so schnell wie möglich erhalten möchte, der kann die Express-Lieferung verlangen: In diesem Fall kann man den Führerschein in der Regel bereits nach 1-2 Werktagen in Händen halten. Für die schnelle Bearbeitung sind natürlich Mehrkosten fällig und zwar nochmal 45 Euro. Möchte man sich von der Führerscheinmitführpflicht befreien, kostet das ebenso noch einmal 11 Euro.