Gabelstaplerführerschein
Okt
Der Gabelstapler wird heutzutage in allen möglichen Bereichen eingesetzt, beispielsweise im Groß- und Einzelhandel und im Speditionswesen. Damit in Betrieben keine Unfälle passieren, wofür die Versicherungen nichts bezahlen, braucht man den Gabelstaplerführerschein. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Dokument wie der Kraftfahrzeug-Führerschein, wer jedoch beruflich mit dem Gabelstapler zu tun hat, wird diesen Schein wohl oder übel vorweisen müssen, um keinen Ärger zu bekommen bzw. wird der Schein auch benötigt wenn der Jugendliche einen Job als Gabelstaplerfahrer übernehmen möchte. Der Geschäftsführer hätte sonst eine Klage vom Staat und eine Zivilklage am Hals im Falle eines Unfalles – der Geschäftsführer trägt also die volle Verantwortung für den Jugendlichen. Wenn Auszubildende im Betrieb vom Geschäftsführer bzw. Ausbildungsleiter ausgebildet werden, müssen die Kosten durch die Haftpflichtversicherung getragen werden.
Woher bekommt man einen solchen Gabelstaplerführerschein?
Ausgestellt wird der Führerschein von privaten Institutionen wie der DEKRA oder dem TÜV, der auch als Führerschein für Flurförderfahrzeuge bekannt ist. Man nimmt hierzu an einem mehrstündigen Seminar teil, welches sich mit dem theoretischen und praktischen rund um den Gabelstapler beschäftigt. Oftmals werden zuerst die theoretischen Inhaltsstoffe an einem Tag vermittelt, wobei die Prüfung dann direkt am gleichen Tag erfolgt. Die praktische Prüfung wird dann am nächsten Tag durchgeführt. Es gibt natürlich Instutitionen, in denen praktische und theoretische Prüfungen an einem Tag durchgeführt werden. Zu den Ausbildungsinhalten zählen beispielsweise rechtliche Grundlagen zum Umgang mit dem Gabelstapler, sowie den Aufbau und die Funktion solcher Geräte. Weiterhin geht es um Standgeräte und der Umgang mit Last, sowie Fahrübungen.
Welche Voraussetzungen sollten für den Gabelstaplerführerschein erfüllt werden?
Grundsätzlich kann jeder den Gabelstaplerführerschein machen, der 18 Jahre alt ist und älter. Zu Ausbildungszwecken dürfen auch Azubis unter 18 Jahren den Gabelstapler fahren, sofern die Auszubildenden dazu geeignet sind, diesen Gabelstapler führen zu dürfen. Es sollte aber hierfür eine Aufsichtsperson anwesend sein. Deutsche Sprachkenntnisse braucht man nicht unbedingt, man kann die theoretische Prüfung auch in anderen Fremdsprachen ablegen. Viel wichtiger ist aber, dass man körperlich und geistig dazu fähig ist, einen Gabelstapler zu führen. Deshalb muss man vor der Anmeldung der Prüfung ein entsprechendes Attest vom Arzt vorlegen, dass die Prüfung keine gesundheitliches Problem darstellt. Der Gabelstapelfahrer sollte des Weiteren immer verantwortungsbewusst, umsichtig und diszipliniert fahren. Damit der Gabelstaplerfahrer auch das Gerät benutzen darf, sollte er die Betriebsanleitung und die Betriebsanweisung kennen. Des Weiteren wird eine ausreichende Sehschärfe, räumliches Sehen, gutes Hörvermögen, Beweglichkeit von Beinen und Armen, sowie eine gute Reaktionsfähigkeit vorausgesetzt.
Welche Voraussetzungen müssen Gabelstaplerfahrerausbilder erfüllen?
Gabelstapelfahrerausbilder müssen mindestens 24 Jahre alt sein, einen Meistertitel besitzen und nachweisen, dass sie 2 Jahre Erfahrung mit Flurförderzeugen haben. Außerdem sollten sie einen speziellen Lehrgang für Ausbilder von Gabelstaplerfahrern absolviert haben.
Was viele nicht wissen
Oftmals wird behauptet, dass Personen die einen KFZ-Führerschein haben, auch berechtigt sind einen Gabelstapler zu führen. Da dies ein gefährlicher Irrtum ist, beweist die langjährige Unfallforschung immer wieder: So ereignen sich jährlich ca. 20.000 Unfälle mit Gabelstaplern, wovon ca. 30 % tödlich verlaufen. Die Anforderungen, die an einen Gabelstapler gestellt werden, unterscheiden sich enorm vom Kraftfahrzeug. Da das Gabelstaplerfahren eine verantwortungsvolle Tätigkeit ist, können nur Fahrer mit einer qualifizierten Fahrerausbildung diesen benutzen, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Von den Berufsgenossenschaften ist deshalb auch eine Fahrerausbildung vorgeschrieben und gewisse Vorschriften, die eingehalten werden müssen, da sie Mensch und Maschine gleichzeitig schützen. Die Unfallverhütungvorschrift für Flurförderzeuge klärt über Unfälle auf und wie diese vermieden werden können.
Wenn Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden außerhalb der Firma, brauchen sie hierfür eine Zulassung wie beim Kraftfahrzeug. Es entfällt hierfür allerdings die Kennzeichenpflicht. Für ganz bestimmte Wege kann alternativ eine eingeschränkte Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum (ohne zusätzliche Versicherung) beim Regierungspräsidenten erteilt werden.