Gültigkeit der vorgezogenen Lenkberechtigung
Feb
Führerschein mit 17
Die vorgezogene Lenkberechtigung der Führerscheinklasse B, die der Fahrschüler nach erfolgreichem Absolvieren der L17- Ausbildung erhält, ist maximal zwei Jahre gültig, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die vorgezogene Lenkberechtigung der Führerscheinklasse B gilt nicht nur in Österreich, sondern auch noch in Deutschland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich. In Deutschland und Dänemark gilt der vorgezogene Führerschein allerdings nur, wenn der jeweilige Fahrschüler nicht dort ansässig ist. Weitere Einschränkungen für die vorgezogene Lenkberechtigung der Führerscheinklasse B bestehen nicht.
Ein Sonderfall ist allerdings die L17- Führerscheinausbildung in Verbindung mit der Führerscheinklasse A.
Seit dem 1. März des Jahres 2006 gelten verschiedene Regelungen bezüglich des vorgezogenen Führerscheins in Verbindung mit der Führerscheinklasse A. Die L17- Ausbildung für die Klasse A kann mit Vollendung des 15. Lebensjahres abgelegt werden und mit Absolvierung der theoretischen Ausbildung für die Führerscheinklasse A kann sofort der theoretische Teil der zugehörigen Fahrprüfung für die Klasse A abgelegt werden. Allerdings dürfen zwischen dem vom Führerscheinanwärter positiv abgelegten theoretischen Teil der Fahrprüfung und dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung für die Führerscheinklasse A nicht mehr als 18 Monate liegen, da nach dieser Zeit die Gültigkeit der bestandenen theoretischen Prüfung verfällt. Die praktische Fahrprüfung für die Klasse A darf der Fahrschüler in Österreich frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen.