Fahrschulen in der Schweiz

10
Apr

Fahrausweiserteilung in der Schweiz

Am Beginn der Fahrausweiserteilung in der Schweiz zum Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Erteilung der Führerscheine von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Erste Führerscheinprüfungen erfolgten im Jahr 1890, allerdings war man größtenteils der Ansicht, der Führerscheinanwärter würde sich die Befähigung zum korrekten Fahren selbst aneignen. 1902 erfolgte eine Regelung durch die Schweizer Kantone in einem Konkordat über den Kraftfahrzeugverkehr zu einer Vereinheitlichung der Gesetze. Diese Regelung wurde am 13. Juni des Jahres 1904 vom Bundesrat genehmigt und lediglich die Kantone Uri, Graubünden und Thurgau traten dem neuen Konkordat nicht bei.

Im Jahr 1905 eröffneten die ersten Fahrschulen in der Schweiz, welche so genannte Herrenfahrkurse für Männer anboten. Sieben Jahre später dauerte eine durchschnittliche Fahrprüfung vermutlich etwa zehn Minuten, endete wahrscheinlich meistens erfolgreich und wurde anschließend in der Regel in einer Wirtschaft gefeiert.
In den 1940er und 1950er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden in der Schweiz zunehmend mehr Fahrschüler in den Fahrschulen ausgebildet. Führerscheine und Kraftfahrzeuge wurden zunehmend von der breiten Mittelschicht erworben.

1959 wurde schließlich vom Gesetzgeber vorgegeben, dass eine Führerscheinprüfung aus einem praktischen Teil und einem theoretischen Teil zu bestehen hat. Im praktischen Teil der Führerscheinprüfung hatte der Fahrschüler eine Fahrprüfung zu absolvieren. Diese Fahrprüfung wurde von einem Verkehrsexperten abgenommen, der für den theoretischen Teil vor, während und nach der Fahrt die Kenntnisse der Straßenverkehrsregeln abfragte.