Geschichte der Fahrlehrer- Ausbildung in Deutschland

20
Feb

Fahrlehrerausbildung

Schon mit einer frühen Verordnung, betreffend der qualifizierten Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar des Jahres 1910, wurde eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung der Fahrschüler vorgeschrieben. Es konnte allerdings noch jedermann eine Fahrausbildung durchführen, wenn er ausreichende Kenntnisse vom Fahren hatte.

Mit der nachfolgenden Verordnung vom 1. März des Jahres 1921 wurde die Erlaubnis zur Fahrausbildung von der oberen Verwaltungsbehörde neu geregelt und von diesem Zeitpunkt an sprach man offiziell von Fahrlehrern und Fahrschulen.
Durch diese gesetzliche Grundlage wurde erstmals ein bestimmtes Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers gestellt, doch auch Inhaber einer Kraftfahrzeug- Fabrik und Kraftfahrzeughändler konnte sich als Fahrlehrer eintragen lassen und in Fahrschulen arbeiten. Die nötige Fahrlehrer- Ausbildung wurde in Deutschland am 25. August des Jahres 1969, mit dem Fahrlehrergesetz (Abkürzung: FahrlG), den so genannten Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen, die von da an die Fahrlehrer ausbildeten.

In der heutigen Zeit sind Fahrlehrer, nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Abkürzung: Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen, vom Staat anerkannte Lehrkräfte.
Fahrlehrer bilden heutzutage ihre Fahrschüler, die einen Führerschein erwerben wollen, nach den geltenden Vorgaben der Fahrschüler- Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus.
Wer allerdings in Deutschland Fahrschüler unterrichten beziehungsweise ausbilden will, braucht dazu die Fahrlehrerlaubnis beziehungsweise den Fahrlehrerschein.