Fahren lernen in der Fahrschule
Jan
Die Ausbildung von Fahrschülern
Die Aufgabe der Ausbildung von Fahrschülern wird in Deutschland nach dem Fahrlehrergesetz (Abkürzung: FahrlG) von den staatlich anerkannten Fahrlehrern übernommen. Die Ausbildung der Fahrschüler erfolgt in der Regel im Rahmen einer anerkannten privatwirtschaftlichen oder behördlichen Fahrschule.
Die Fahrlehrer unterweisen in den meisten Fällen eine Mehrzahl erwachsener Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, wobei in diesem Zusammenhang auch von Fahrschülern gesprochen wird.
Die Ausbildung die die Fahrlehrer den Fahrschülern erteilen entspricht im Umfang und Zielsetzung in erster Linie der so genannten Fahrschüler- Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis.
Die gängige Abkürzung für die Fahrschüler- Ausbildungsordnung ist „FahrschAusbO“. Die Fahrlehrer vermitteln den Fahrschülern Inhalt und Sinn der gesetzlichen und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und Fertigkeiten. So wird in den Fahrschulen umfangreiches Wissen im verkehrssicheren und umweltschonendem Fahren eines Kraftfahrzeuges im Umfang der angestrebten Führerscheinklasse vermittelt.
Ziel der Ausbildung durch die Fahrlehrer ist also das übermitteln von Wissen und Fähigkeiten, von Erfahrungen und letztlich einem angemessenen und umweltschonenden Verhalten im Verkehr. Bei der Fahrausbildung steht der Schutz des Individuums und der Gesellschaft für den Fahrlehrer an erster Stelle.