Mofaführerschein

15
Nov

Der Mofa-Führerschein ist eigentlich kein Führerschein im klassischen Sinne, deshalb ist die Bezeichnung „Prüfbescheinigung für Mofas“ passender. Ein Mofa ist laut Gesetzestext ein einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, dass nicht schneller als 25 km/h fahren darf und einen Verbrennungsmotor mit bis zu 50 ccm Hubraum oder einen Elektromotor besitzt.

Voraussetzung für einen Mofaführerschein

Es ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben, um die Prüfbescheinigung zu erlangen. Man darf als Jugendlicher aber schon 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters die Ausbildung anfangen. Man benötigt ebenso ein biometrisches Passbild, dass man entweder selbst anfertigt oder beim örtlichen Fotografen bekommt.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung gliedert sich in eine theoretische und praktische, wobei die Prüfung frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden kann.

Die theoretische Ausbildung kann in der Fahrschule gemacht werden und umfasst mindestens 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten Länge, der Schüler darf hiervon maximal eine versäumt haben. Es wird in Lerngruppen gelernt und der Kurs darf nicht mehr als 20 Teilnehmer haben und sollte für Alle zum gleichen Zeitpunkt anfangen und enden. Ziel der Fahrstunden ist es ausserdem den Jugendlichen ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu vermitteln. Die Prüfung der Theorie umfasst 20 Fragen aus dem Grundstoff und man hat diese erfolgreich absolviert, wenn man nicht mehr als 7 Fehlerpunkte hat. Bei 8 ist man bei der Prüfung durchgefallen, man kann diese aber im Abstand von 2 Wochen beliebig oft wiederholen.

Die praktische Ausbildung für den Führerschein umfasst eine Doppelstunde von 90 Minuten, wobei das Ziel die sichere Beherrschung des Mofas ist. Der Schüler muss die Handhabung des Mofas, das Anfahren und Halten, Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit, Fahren eines Kreises, Wenden, Abbremsen und Ausweichen lernen. Diese Übungen dürfen nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden und sollten auf entsprechenden ausgewiesenen Plätzen durchgeführt werden, da sich die Schüler noch in der Ausbildung befinden.

Kosten und rechtliche Angelegenheiten

Im Regelfall liegen die Kosten zwischen 75 und 150 Euro, zu empfehlen ist aber ein Preisvergleich bei den Fahrschulen. Die Prüfbescheinigung ist gesetzlich im § 5 FeV inkl. Anlage 1 und 2 festgehalten. Wenn man einen gewöhnlichen Führerschein für Autos hat kann man auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, so kann man auf das Mofa ausweichen, es sei denn man hat die Mofaprüfbescheinigung. Statt einem klassischen Mofa werden auch auf 25 km/h gedrosselte 125 ccm Roller verwendet – übrigens: Die Helmpflicht gilt auch für Mofas.

Welche Fahrzeuge können gefahren werden

Jeder Roller der als Mofa eingetragen ist darf gefahren werden, aber nicht mehr als 50 ccm haben. Ebenso dürfen einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotoren (ohne Tretkurbeln), Roller die auf 25 km/h gedrosselt wurden, Zugmaschinen bis 20 km/h, Bulldogs (15 km/h), elektrische Rollstühle und AOK Chopper gefahren werden. Für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren müssen die Halter der Fahrzeuge mindestens 16 Jahre alt sein.

Was man noch wissen sollte

Sie sollten immer die Mofa-Prüfbescheinigung (oder Führerschein) beim Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen mit sich führen. Falls Sie die Mofa-Prüfbescheinigung verloren haben, müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Technische Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung auch ausgestellt hat. In Landeshauptstädten sind Bürger- und Ordnungsämter mit dem Sachbereich Fahrerlaubnisbehörde dafür zuständig.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Mofa Fahren!